Wem gehören eigentlich die Urteile? Und wenn ja, warum?

Urteile Verträge beck-online juris

Haben Sie schon einmal versucht, herauszufinden, ob ein bestimmtes Urteil frei im Internet verfügbar ist? Das kann sich schwierig gestalten und einige Zeitvergeudung nach sich ziehen. Aber warum ist das so? Hier stehen einige der wichtigsten Verträge zur Verfügung, damit Sie sich selbst ein Urteil (sic!) bilden können.

Zu den drei wichtigsten Werkzeugen für die juristische Arbeit gehören neben Gesetz und Kommentar natürlich Urteile. Für die hier veröffentlichten Online-Gesetzeskommentare würde es den Nutzen für die Leser natürlich erheblich verbessern, wenn sämtliche von den Autoren zitierten Urteile direkt verlinkt werden können.

Leider gibt es jedoch nur wenige frei zugängliche Quellen. Eine davon ist die gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank openJur, die sich auch der Initiative Transparente Zivilgesellschaft  angeschlossen hat. OpenJur ist jedoch seit 11.08.2023 durch eine Unterlassungsklage existenziell bedroht, weshalb die Betreiber befürchten, dass deren letzter Jahrestag bevorstehen könnte (https://openjur.de/i/openjur_wird_verklagt.html).

Das zugrundeliegende Problem: OpenJur hatte eine Entscheidung publiziert, die der amtlichen Datenbank eines Bundeslandes entnommen, von dem veröffentlichenden Gericht jedoch unvollständig anonymisiert war. Datenbankbetreiber mit begrenzten Ressourcen, wie eben openJur, sehen sich jedoch außerstande, eine proaktive Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Anonymisierungsfehler der Gerichte zu erfüllen.

Da dies ein grundsätzliches Problem aller Betreiber von Urteilsdatenbanken ist, kommt vor diesem Hintergrund den Verträgen besondere Bedeutung zu, die die juris GmbH betreffen. Der Grund ist, dass diese die wohl größte Urteilsdatenbank in Deutschland betreibt und sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befindet.

Damit unsere Leser sich selbst ein Bild machen können, wem Urteile in Deutschland gehören (und warum), veröffentlichen wir hier die folgenden Unterlagen und Verträge als Hintergrund-Information:

juris-Vertrag des Landes Thüringen mit AGB (2006)

Leistungsbeschreibung über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den BGH

juris-Vertrag des Landes Brandenburg

juris-Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland

beck-online-Vertrag: Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen hat im Transparenzportal den Vertrag mit beck-online veröffentlicht, der auch die Themen Informations- und Nutzungsauswertungen betrifft

 

© Bild von Kai Reschke via Pixabay

Fußnoten