Steuerrecht
Dr. Marion Frotscher
Mitglied der Geschäftsbereichsleitung Steuern und Recht,
Warth & Klein Grant Thornton AG
Mergers & Acquisitions
Dr. Mathias Reif
Partner, Head of Corporate & M&A
Doreen Meis
Rechtsanwältin
Beide: DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zusammenfassung:

Die Folgen eines „harten "Brexit"" können von erheblicher Bedeutung für die steuerliche Situation grenzüber­schreitend tätiger Unternehmen sein. Der „"Brexit"" kann dazu führen, dass bei unverändertem Geschäft ein Unternehmen plötzlich mit einer erheblichen Mehrsteuer­belastung konfrontiert ist. Daher lohnt es sich gerade auch für Aufsichtsgremien, sich jetzt schon mit etwaigen Szenarien nach dem Austritt zu beschäftigen.
Dr. Marion Frotscher über möglicherweise gravierende Konsequenzen durch den "Brexit".

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„Harter "Brexit"“, „Norwegen-Modell“, Schweizer-Modell“ oder ein umfassendes Freihandelsabkommen nach dem Vorbild Kanadas. In welche Richtung es gehen wird, das werden erst die Ergebnisse der Austrittsverhandlungen 2018/19 zeigen. Abzusehen ist aber, dass es in einer ganzen Reihe von wichtigen wirtschaftlichen Fragen zu M&A, die auch den Aufsichtsrat betreffen werden, zu entscheidenden Veränderungen gegenüber der bisherigen Praxis kommen wird.
Eine Analyse von Dr. Mathias Reif und Doreen Meis.

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