erstrittener Entscheidungen erschwert wird. Die Vollstreckung von Urteilen und anderen Entscheidungen eines Mitgliedstaates innerhalb der EU wurde durch den Erlass verschiedener Verordnungen erheblich vereinfacht, so bedarf es beispielsweise keines Anerkennungsverfahrens. Auch dieser Umstand sollte bei der Bestimmung der Rechtswahl Beachtung finden.
„Der Austritt Großbritanniens kann dazu führen, dass unmittelbar anwendbare EU- Verordnungen nicht mehr automatisch zum englischen Recht zählen.“