Autoren-Vorstellung Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz

 

Wir begrüßen herzlich unser neues, renommiertes Autorenteam zum Unterhaltsrecht.

Heute stellen wir die Kanzlei Meyer-Götz vor, die mit den §§ 1571 ff. BGB bereits vollständig veröffentlicht ist! 

Aktuelle Treffer der §§ 1571 ff. BGB bei Google.de (Stand 29.10.2020):

Unterhalt Billigkeit Auffangtatbestand Nr. 2. von 2.280 Treffern

Unterhalt aus Billigkeitsgründen Härtefallklausel  Nr. 2. von 13.600 Treffern

Unterhalt schwerwiegender Grund Nr. 3 von 358.000 Treffern

1574 BGB Nr. 4 von 96.100 Treffern

Unterhalt wegen Gebrechen Nr. 7 von 62.800

Unterhalt wegen Krankheit Nr. 18 von 1,23 Millionen Treffern

Angemessene Erwerbstätigkeit Nr. 4 von 6,35 Millionen Treffern

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Nr. 6 von 88.700

Unterhalt wegen Alters Nr. 7 von 8,96 Millionen

Erwerbslosigkeit im Zeitpunkt der Scheidung Unterhalt Nr. 6 von 68.300

Unterhalt Erwerbslosigkeit subsidiär Nr. 3 von 7.750

Erwerbslosigkeitsunterhalt Beweislast Nr. 2 von 284

   § 1571 BGB Unterhalt wegen Alters

   § 1572 BGB Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen

   § 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit & Aufstockungsunterhalt

   § 1574 BGB Angemessene Erwerbstätigkeit

   § 1575 BGB Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

   § 1576 BGB Unterhalt aus Billigkeitsgründen  

Die Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen wurde im Sternmagazin 2020 als eine der besten Anwaltskanzleien im Familienrecht ausgezeichnet. Frau RAin Karin Meyer-Götz wurde auch zum 11. Mal in der Focusliste benannt, zuletzt für das Jahr 2020.

Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit unserem renommierten Autorenteam!