Die betriebswirtschaftliche Sicht:
Prof. Christian Strenger
HHL Leipzig Graduate School of Management

Prof. Christian Strenger hat als Privataktionär der Volkswagen AG bei der Hauptversammlung 2016 mehrere Gegenanträge eingebracht. In diesen Gegenanträgen geht es zum einen um die von der VW-Verwaltung beantragte Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015, in dem der Diesel-Skandal zutage getreten ist, zum anderen um die mangelnde Unabhängigkeit des Aufsichtsrats von Volkswagen und um die Boni der Manager.
Welche Folgen hat das für die Betroffenen?

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Die rechtliche Sicht:
Michael Falter
Rechtsanwalt, DWF

Die von Prof. Strenger eingebrachten Gegenanträge sind in der VW-Hauptversammlung abgelehnt worden. Aber sowohl die mit Mehrheit beschlossene Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat als auch die Wahl von Frau Falkengren in den Aufsichtsrat dürften anfechtbar sein. Dagegen dürfte die Wahl der Vertreter des Landes Niedersachsen Bestand haben, obwohl es sich nicht um Unabhängige Mitglieder handelt.
Der Aufsichtsrat von Volkswagen entspricht jedenfalls nicht dem Deutschen Corporate Governance Kodex …

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